Sandra Prengel
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Sämtliche Abbildungen und Fotografien sowie das Layout
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Inhalte dieser Seite bleibt allein bei Sandra Prengel.
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Sandra Prengel
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Sandra Prengel und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Anwendbarkeit dieser AGB. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (zeitliche und örtliche Beschränkung etc.). Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. in der Auftragsbestätigung angeführten Nutzungsumfang maßgebend.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk beim Lichtbild oder im Impressum wie folgt anzubringen: „Foto: © Sandra Prengel oder „Foto: © www.sandraprengel.com“. Bilder zum Zwecke der privaten Veröffentlichung sind hiervon ausgenommen und bedürfen keiner Namensnennung bei privater Verwendung.
2.3 Es ist untersagt, Lichtbilder in Unterlizenz an Dritte zu vergeben, zu verkaufen, zu vermieten oder auf eine andere Weise zu übertragen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an beteiligte Unternehmen des Käufers (Tochter- und Muttergesellschaften) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung der Bilder mit uns getroffen werden.
2.4 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung mit der Fotografin vorher vereinbart worden ist.
2.5 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall des ausgeglichenen vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars.
2.6 Im Fall einer gewerbsmäßigen Veröffentlichung ist der Fotografin ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden.
2.7 Es ist ausdrücklich nicht gestattet Lichtbilder von Sandra Prengel zu folgenden Zwecken bzw. in folgenden Zusammenhängen zu nutzen: Für unerlaubte Handlungen und in Verbindung mit einem möglicherweise sensiblen Thema wie Gewaltverherrlichung, sexistischen Darstellungen, Diffamierung ethnischer oder religiöser Minderheiten, religiös verletzenden Darstellungen, Rassismus, Gewalt in der Familie, Drogenmissbrauch u. ä.
3. Eigentum an digitalen Negativen — Archivierung
3.1 Das Eigentumsrecht an den digitalen Negativen steht der Fotografin zu. Die Fotografin überlässt dem Vertragspartner nur gegen gesonderte Honorar-Vereinbarungen Rohdaten bzw. digitale Negative.
4. Ansprüche Dritter
4.1 Für die Einholung einer gegebenenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Kunstwerke, Marken, Muster etc.) oder Personen (z.B. Modelle, Gäste, Bedienstete) oder Bauwerke (Schlösser, Museen, Gärten usw.) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach § 78 UhrG. Die Fotografin garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
4.2 Der Auftraggeber hält die Fotografin von jeglichen Ansprüchen aller Besucher/-innen frei und sorgt dafür, dass Personen, die grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Fotografien — z.B. in einer Online-Galerie bzw. in Sozialen Medien — nicht einverstanden sind, nicht auf Gruppenbildern zu sehen sind.
4.3 Die Fotografin geht davon aus, dass alle Gäste und Anwesenden darüber informiert sind, dass Fotografien erstellt werden und einer Speicherung der Daten sowie z.B. einer — privaten — Online-Veröffentlichung (z.B. passwortgeschützte Online-Galerie) eingewilligt haben.
4.4 Der Auftraggeber stimmt einer kompakten Veröffentlichung der vom Fotografen gemachten Fotos zur Eigenwerbung und Darstellung der Arbeitsweise zu und verzichtet auf evtl. ableitbare Rechte oder finanzielle Abgeltung bezüglich einer Veröffentlichung zur Eigenwerbung der Fotografin. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, muss dies explizit in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt sein.
5. Verlust und Beschädigung
5.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung über im Rahmen des Auftrags hergestellten Aufnahmen haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern möglich) beschränkt.
5.2 Wertvolle der Fotografin überlassene Gegenstände, Produkte und Requisiten sind vom Vertragspartner zu versichern.
6. Leistung und Gewährleistung
6.1 Die Fotografin wird den erteilten Auftrag innerhalb der im Dienstvertrag gebuchten Zeit ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Motive, Personen, Gäste und Perspektiven sowie der angewendeten fotografischen technischen Mittel.
6.2 Für Mängel haftet die Fotografin nur im Falle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
6.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht im Handlungsspielraum der Fotografin liegen. Dazu gehören z.B. rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, Verkehrslage, Wetterlage bei Außenaufnahmen, etc.
6.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.5 Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich oder in Textform und unter Vorlage alle Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
6.6 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch die Fotografin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Fotografin abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
6.7 Aufnahmen sind undurchführbar, wenn z.B. höherer Gewalt vorliegt. Das trifft z.B. in folgenden Fällen zu: Krieg, hoheitliche Anordnungen, Streik, Epidemien, Pandemien oder Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse.
7. Honorar
7.1 Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.
7.2 Im Fall eine fehlenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung steht der Fotografin ein Honorar nach ihren jeweils gültigen Preislisten zu — bei ungenehmigten Veröffentlichungen ein angemessenes Honorar nach der Tabelle für Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zu.
7.3 Nachträgliche Änderungen und weitere Bearbeitungen, die im Vorfeld nicht vereinbart wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden in einem erneut anfallenden Honorar vereinbart.
7.4 Digitale Bearbeitungen im Rahmen der Post-Production (Einfache Retusche, Farbkorrektur, digitale Entwicklung) im Aufnahmehonorar enthalten. Für aufwendigere Bildbearbeitungen und gesonderte Wünsche muss — wenn nicht in der Auftragsbestätigung geregelt — ein gesonderter Auftrag erteilt werden.
7.5 Tritt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrags zurück, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars zu.
7.6 Bei unbedingt erforderlichen Terminänderungen (z.B. wegen Wetterlage) sind bereits alle im Vorfeld angefallenen Nebenkosten zu bezahlen.
7.7 Kann ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Fotograf zu vertreten sind, zum Beispiel aufgrund höherer Gewalt nicht ausgeführt werden, so kann der Fotograf — ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf — ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars berechnen.
8. Zahlungsbedingungen und Stornierungskosten
8.1 Das Honorar ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung an den Fotografen zu zahlen.
8.2 Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Anfragen bedürfen der Textform und müssen vom Fotografen bestätigt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Im Fall von Stornierungen gilt ab dem Tag des Auftrags eine Stornierungsgebühr von 30% des vereinbarten Honorars.
8.3 Im Fall des Verzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
8.4 Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Widerrufsrecht / Schlussbestimmungen
9.1 Für den Auftraggeber besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht.
9.2 Die Fotografin setzt sich stets dafür ein, im Fall auftretender Streitigkeiten, eine Klärung im direkten Kontakt zu suchen.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin.
9.3 Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien darüber, dass ein Dienstvertrag nach § 611 BGB (§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag) und kein Werksvertrag geschlossen wurde.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.